Jagd zum Wohl der Allgemeinheit? Jäger fordern: Straßensicherung bei Drückjagd soll Steuerzahler zahlen

Von Sarah Bernhard
Jäger die eine Treibjagd abhalten, sind in der Verkehrssicherungspflicht und müssen mit Warnschildern den Verkehr regeln. Georg Bayer und Karl-Heinz Inzelsberger (von links) finden das ungerecht - und haben vor kurzem in München nach einer Änderung verlangt. Foto: Münch Foto: red

Bei einer Jagd müssen die Jäger mit Schildern dafür sorgen, dass auf den betroffenen Straßen langsam gefahren wird. Georg Bayer und Karl-Heinz Inzelsberger von der Jägervereinigung Pegnitz finden das ungerecht. Sie fordern, dass sich künftig eine externe Stelle, etwa das Landratsamt, um die Straßensicherung kümmern soll. Auf Kosten der Steuerzahler.

 
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Erntezeit. Ein Bauer fährt mit seinem Mähdrescher durchs Feld. Er schreckt ein Wildschwein auf. Das Wildschwein rennt auf die Straße, läuft vor ein Auto. Ein normaler Wildunfall.

Erntezeit. Ein Bauer fährt mit seinem Mähdrescher durchs Feld. Ein Jäger sichert den Feldrand. Der Bauer schreckt ein Wildschwein auf. Das Wildschwein rennt auf die Straße, läuft vor ein Auto. Der Jäger haftet mit seinem Privatvermögen.

Viele Schilder nötig

Georg Bayer, Jäger aus Pottenstein und Mitglied der Projektgruppe "Brennpunkt Schwarzwild" findet das ungerecht. Und nicht nur das. Auch bei Drückjagden haftet der Jagdleiter, wenn die Straße nicht richtig gesichert ist. Und das ist ziemlich kompliziert: Je nach Jagdgebiet muss sich der Jagdleiter von Gemeinde oder Landratsamt bestätigen lassen, dass er die Straßen sichern darf – und wie er sie sichern muss. Ob er sie ganz sperren muss. Oder nur die Geschwindigkeit schrittweise reduzieren. Von 100 auf 70. Von 70 auf 50. Von 50 auf 30. Und dann wieder schrittweise erhöhen.

Zwischen 40 und 140 Euro kostet die Genehmigung im Landkreis Bayreuth, in Extremfällen können es 750 Euro sein. Dazu kommen 1100 Euro für einen Satz Schilder. Und die muss man dann auch noch auf- und wieder abbauen. „Dabei machen wir was für die Allgemeinheit, wenn wir Wildschweine schießen. Also soll die Allgemeinheit auch einen Anteil daran tragen“, sagt Bayer.

Die Forderung: eine öffentlich finanzierte Stelle

Bei einer Expertenanhörung im Bayerischen Landwirtschaftsministerium hat er deshalb Ende November gefordert, eine öffentlich finanzierte Stelle zu schaffen, die sich um diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Jagden kümmert. Zum Beispiel im Landratsamt. Im Zuge dessen könne man dann auch gleich die Haftungsfrage bei Wildunfällen neu regeln.

Die Idee hat bereits einige Unterstützer gefunden – auch von unerwarteter Seite. „Ein Jäger sollte wie ein Landwirt behandelt werden“, sagt Harald Köppel, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands. „Wenn ein Wildschwein aus dem Feld stürmt, kann keiner was dafür. Und der Autofahrer hat doch sowieso eine Versicherung.“

"Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott"

Auch Gudrun Brendel-Fischer, CSU-Landtagsabgeordnete, ist auf Bayers Seite: „Ich finde es schon gerechtfertigt, wenn man der Jägerschaft hier mehr entgegenkommt“, schreibt sie direkt aus der Klausur in Kreuth. Und Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV) sagt: „Ich setze mich schon lange für eine Gleichstellung ein.“

Doch er sagt auch: „Eine externe Stelle wäre ein Idealzustand, aber ich war zu lange im Parlament, um daran zu glauben.“ Deshalb fördere der BJV schon seit mehr als fünf Jahren die Anschaffung der Schilder und die Schulung der Jäger aus Mitteln der Jagdabgabe. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, sagt er.

Und fragt man bei den Ministerien nach, ist diese Einstellung vielleicht gar nicht so schlecht. „Das Landwirtschaftsministerium hat nach der Anhörung zugesagt, bis Mai 2015 konkrete Maßnahmen zu verabschieden“, hatte Bayer gesagt. Doch von dort heißt es nun: „Nicht zuständig. Fragen Sie beim Innenministerium.“ Und das behauptet einfach so lange, ebenfalls nicht zuständig zu sein, bis außer dem Pressesprecher schon alle zu Hause sind. So kann man ein Problem auch lösen. Bis dann wieder die Erntezeit kommt.

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