Richter Claus-Peter Riedelbauch wies sowohl die Versionen von Anklage wie Verteidigung zurück. Und begründete sein Urteil: "Was die Nebenklägerin wollte, absolute Aufklärung dessen, was wirklich passiert ist, kann das Gericht nicht leisten." Am wahrscheinlichsten von allen möglichen Varianten sei, dass der Jäger bewusst geschossen habe in der Überzeugung, einen Keiler vor sich zu haben. "Damit haben Sie gegen die Regel Nummer Eins der Jagd verstoßen: Sich zu vergewissern, was man vor sich hat." Andererseits sei der bedingte Tötungsvorsatz, den der Staatsanwalt erkannte, nicht erwiesen: "Wie wahrscheinlich ist es, unter den Umständen nachts statt eines Wildschweines einen Menschen vor sich zu haben? Er war überzeugt, einen Keiler vor sich zu haben."
3000 Euro Buße
Bei der Bewährungsstrafe habe die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten eine Rolle gespielt. Der Jäger war vor der Todesnacht in der Jagdausbildung tätig, sei nicht als schießwütig aufgefallen, lebe als Selbstständiger in geordneten sozialen Verhältnissen. "Gefängnis ohne Bewährung hätte das Opfer nicht wieder lebendig gemacht." Die zweijährige Gefängnisstrafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss - außer den Verfahrens- und Nebenklagekosten - 3000 Euro an eine Initiative zur Drogenprävention zahlen.
Ein Vertreter der Nebenklage sagte am Rande der Verhandlung, dass bei einer Bewährungsstrafe "wahrscheinlich" Rechtsmittel eingelegt würden. Der Staatsanwalt wollte nach dem Urteil noch nicht sagen, ob er das Urteil anfechten will.