Internet-Hetzer muss ins Gefängnis

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Auch im Berufungsprozess wird ein Internet-Hetzer aus Unterfranken zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Grund dafür ist unter anderem die rauer gewordene Diskussionskultur im Netz.

 
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Kürzere Freiheitsstrafe, aber wieder keine Bewährung: Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom Montag für eineinhalb Jahre hinter Gitter, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgericht hatte den Unterfranken im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt sowie zu Gewalt und Mord aufgerufen hatte.

Zwar rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten inzwischen bereut. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der Sprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt. 

Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte sich eine sogenannte Task Force mit den Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollten. Das funktioniert allerdings laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem «Spiegel» sagte der CDU-Politiker, denkbar seien Strafen von bis zu 50 000 Euro, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind im Gespräch.

Die Justiz hat derweil den Hetzern selbst den Kampf angesagt - im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität im Netz. «Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze - offline wie online», sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. «Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar.»

Hintergrund: Hass-Kommentare

Hass-Kommentare und der Umgang sozialer Netzwerke damit sind in der Politik immer wieder Thema. Im September 2015 hatte sich eine Task Force mit den Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollten. Das funktioniert laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang allerdings nur unzureichend. Politiker brachten deshalb zuletzt Bußgelder oder Schadenersatzzahlungen an die Opfer von Hass-Kommentaren ins Gespräch.

Der Kurier hat auch immer wieder Probleme damit. Mehrere Fälle brachten wir selbst zur Anzeige, in zweien gab es bis jetzt einen Prozess (den Bericht vom letzten Fall können Sie hier nachlesen.).

dpa/red

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