Warum ein zusätzliches Gutachten nötig war
„Der Herr Kollege irrt“, sagt der Rechtsanwalt des Klinikums, Wieland Henker. Die im Zweckverband organisierten Träger hätten sehr wohl das Recht, zu jeder Zeit jede zu klärende Frage an sich zu ziehen. Ihnen gehört das Klinikum. Und man komme nicht daran vorbei: Vier Mitglieder der Tavi-Kommission, die vom ehemaligen Klinikum-Chefarzt und Höher-Vorgänger Prof. Wolfgang Mäurer geleitet wurde, wollten den Entwurf eines Abschlussberichtes nicht unterschreiben. Mäurer hatte Höher reingewaschen. Die Kommissionsmitglieder hätten sich aber nicht damit abfinden wollen, dass nur Fälle überprüft wurden, die Höher selbst ausgewählt habe.
Das Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab
Henker sagt: Das deshalb notwendige Ergänzungsgutachten als Fälschung zu bezeichnen, der Zweckverbandsversammlung die Kompetenz abzusprechen und bei dem klinikumsinternen Aufklärungsverfahren die Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen, so wie es Höhers Anwalt tat, das sei „schon ein ziemlich starkes Stück“.
Eine einstweilige Verfügung gegen die Vorstellung des Ergänzungsgutachtens heute im Klinikum, „dafür gibt es keine Grundlage“, sagt Arbeitsrichter Christoph Glaser ab. Weil nicht erkennbar sei, dass Höher „abgesägt“ werden solle. Weil die Mitglieder im Aufsichtsrat und in der Zweckverbandsversammlung selbstbewusst genug sein würden, die Position des so schwer belasteten Chefarztes hören zu wollen. „Es droht kein unwiderruflicher Schaden“, sagt Glaser. Für Martin Höher hat die Notbremse versagt.
INFO: Zwei weitere Kommissionen haben sich bereits mit Vorwürfen, die die Geburtshilfe und eine ebenfalls von Höher geleitete Intensivstation des Klinikums betrafen, befasst. Sie stellten organisatorische Mängel fest. Personelle Konsequenzen gab es bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.