Impfen an Schulen Landkreis setzt auf „Schule.Sicher!“

  Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

In der nächsten Woche bietet die Behörde an mehreren Tagen Test- und Impfmöglichkeit an den Schulen. Das soll einen sicheren Start ermöglichen.

 
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Kulmbach - Die Vorbereitungen für das neue Schuljahr gehen in die letzte Runde. Der Landkreis Kulmbach bietet (wie bereits berichtet) unter dem Motto „Schule.Sicher!“ in der kommenden Woche vom 6 bis zum 10. September ein Schul- Sicherheitspaket an. Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Verwaltungskräfte haben die Möglichkeit, in den Schulen einen PCR-Test zu machen. Außerdem wird ein Arzt des Impfzentrums vor Ort sein und Fragen rund um die Corona-Impfung beantworten, meldet das Landratsamt.

„Die Testungen an den Schulstandorten sind ein zusätzliches Angebot, um der Schulfamilie einen guten Schulstart zu ermöglichen“, betont Landrat Klaus Peter Söllner. Gerade nach dem Sommerurlaub sei es wichtig, auf Nummer sicher zu gehen und schon vor dem ersten Schultag einen PCR-Test zu machen. „Daher bringen wir dieses Angebot direkt in die Schulen.“

In Abstimmung mit dem Schulamt und den Schulleitungen wurde ein Konzept erarbeitet, um das Gebiet des Landkreises innerhalb einer Woche abzudecken. Zwei Teams werden unterwegs sein und jeweils vormittags (9 bis 12 Uhr) und nachmittags (13 bis 16 Uhr) Testzeiten anbieten. Eine Übersicht findet sich auf der Website des Landratsamts. Interessenten können sich die Schule und Zeit aussuchen, die ihnen am besten passt.

Für eine Testung ist eine vorherige Registrierung notwendig. Diese kann direkt in der Schule oder über https://covidtestbayern.sampletracker.eu/ erfolgen. Der im Anschluss an die Registrierung erzeugte QR-Code ist für die Testung vorzuzeigen.

Auch Impfungen direkt vor Ort sind möglich. Zum Einsatz kommt dabei das Vakzin von Biontech. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal können sich auch spontan für eine Impfung entscheiden und während des Zeitfensters die Schule aufsuchen. Dabei ist die Vorlage eines Ausweises, des Impfpasses (soweit vorhanden) und bei Minderjährigen einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig, informiert das Landratsamt. red

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