Angesichts dieser Gesamtentwicklung zeigte sich Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz erleichtert: „Die Situation in Oberfranken erlaubt den Krankenhäusern nun wieder die Vorbereitung von planbaren Operationen im Rahmen ihrer Personalkapazitäten. Dies ist im Interesse der Patienten zu begrüßen, da die Verlegung von aufschiebbaren stationären Behandlungen den Betroffenen viel abverlangt hat.“
Hintergrund
Seit 1. April galt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser, dass sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren sind.
Die Anordnung galt zunächst bis 30. April, vorbehaltlich einer Überprüfung Mitte des Monats. Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betraf Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können.
Dazu gehörten beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entschieden die behandelnden Ärzte. Ausnahmen waren nur im begründeten Einzelfall möglich. red