Neuenmarkt - Vieles gehört im Standesamt längst vergangenen Zeiten an, wie zum Beispiel das altbekannte Aufgebot – also die öffentliche Bekanntmachung der Trauungsanmeldung oder die Notwendigkeit von Trauzeugen. Und die standesamtliche Eheschließung erfolgt auch längst nicht nur in den Diensträumen des Standesamtes. Immer mehr Kommunen wollen Brautpaaren einen besonderen Ort anbieten, aber nicht alles, was möglich scheint, ist auch erlaubt.