Grund ist der angeordnete Leinen- und Maulkorbzwang für seinen vierbeinigen Liebling. Die Kommune begründet ihre Anordnung mit der Gefährlichkeit des Hundes, der Passanten gebissen habe. Der Hund ist ein Albino. Begleiterscheinung der fehlenden Pigmentbildung ist bisweilen Taubheit, wie auch in diesem Fall. Dadurch sei der Vierbeiner in der Einschätzung von Gefahren beeinträchtigt und unberechenbar in seiner Reaktion.
Hundebesitzer klagt gegen Maulkorbzwang
Redaktion 11.02.2016 - 08:49 Uhr