Das Urteil in dem Fall wurde vom Jugendkammervorsitzenden Jochen Götz (Mitte) ausführlich begründet: Imponiergehabe und grob verkehrswidrige, rücksichtlose Fahrweise führte zum Tod eines Fußgängers. Foto: Manfred Scherer
Hof/Selb/Kulmbach - Dass das Urteil der Jugendkammer nicht auf Verständnis stoßen wird, davon gehen die Richter aus. Am Ende des sogenannten Raserprozesses versucht der Vorsitzende Jochen Götz in der Urteilsbegründung, den Sinn von Strafrecht zu erklären.