Hof - Zwei Hauptfragen hatte die Fünfte Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Matthias Goers in diesem Verfahren (wir berichteten) zu klären: Ist der Messerangriff des Asylbewerbers auf seine Frau und sein kleines Kind tatsächlich als versuchter Totschlag zu werten? Und: Muss der zur Tatzeit zwanzigjährige Angeklagte dafür nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden? Die Staatsanwaltschaft hatte plädiert, beide Fragen mit Ja zu beantworten, die Verteidigung hatte jeweils verneint. Und das Gericht? Im Urteil sagte Dr. Goers Ja - und Nein.