Erfurt (dpa/th) - Während Bayern seine Unis künftig unter Umständen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten will, hält Thüringen an seinen Regelungen zu einer möglichst zivilen Forschung fest. Die im Hochschulgesetz festgeschriebenen Zivilklauseln bedeuteten kein generelles Kooperationsverbot mit der Bundeswehr, sagte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums. Einen Anlass für eine Gesetzesänderung gebe es nicht.