Der psychiatrische Gutachter hatte in langen Gesprächen mit dem Mann in der Klinik herausgefunden, dass der Angeklagte offenbar seit einiger Zeit an Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen leide. Mitbewohner in seinem Haus habe er plötzlich als vom Teufel besessen gesehen, dazu fühle er sich gemobbt und von einem regelrechten Netzwerk des Staates und sogar von der Kirche sowie den Zeugen Jehovas verfolgt. Selbst in der psychiatrischen Klinik habe sich der Mann Nachstellungen ausgesetzt gesehen und sich in der Frauenstation verschanzt, da er befürchtete, dass sein Essen vergiftet sei. Wegen einer Persönlichkeitsstörung und Wahnvorstellungen sei er nur vermindert zurechnungsfähig.
Der Jurist des Landratsamtes sagte aus, die untere staatliche Behörde habe wegen der Waffen in den Händen des Mannes handeln müssen. Denn auch das Landratsamt hätten Informationen über Bedrohungen durch den Angeklagten erreicht. Da dem Mann ja Waffenschein und Waffenbesitzkarte entzogen worden waren, wurden die Waffen im Februar 2019 beschlagnahmt.
Kollegen des Angeklagten schilderten einen Vorfall im Staatswald, bei dem der bereits Entlassene im Wald mit dem Auto umherfuhr, Holz holte und Kollegen beleidigte.
In seinem Schlusswort ging der ehemalige Forstmann erst einmal mit dem Gutachter ins Gericht, der ihn mit seiner Beurteilung verleumdet und denunziert habe.
Der Staatsanwalt hielt dem Mann zugute, dass dieser Verfehlungen eingeräumt habe. Auch an den Beleidigungen komme man nicht vorbei. Dazu habe ihm der Gutachter eine verminderte Steuerungsfähigkeit eingeräumt. Er beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Angesichts der Tatsache, dass sich der Angeklagte bisher straffrei geführt habe, könne man ihm eine Bewährung zugestehen.
Auf eine milde Strafe angesichts seiner Persönlichkeitsstörung plädierte auch der Verteidiger.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Waffen bleiben eingezogen. "Man wird sehen, was der Gerichtshof in Den Haag dazu sagt", kommentierte der Angeklagte das Urteil des Gerichts. H. S.