In dem zweiten, von Bobic initiierten Urkunden-Verfahren geht es nach Angaben einer Gerichtssprecherin um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dem Vernehmen nach zahlt der Hauptstadt-Club seit der im Februar 2023 zugestellten fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr an Bobic. Das Verfahren liegt ebenfalls beim Landgericht, aber bei einer anderen Kammer. Dort platzten bislang alle Termine, zuletzt erneut wegen eines Befangenheitsantrags der Hertha.
Erhält Bobic den Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seit rund einem Jahr eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen. Sollte die Kammer dann in einem Nachverfahren aber zu der Ansicht gelangen, dass die Kündigungen rechtmäßig waren, müsste der 52-Jährige das Geld zurückzahlen.
Werden Hertha-Vertreter und Bobic im Gerichtssaal aufeinandertreffen?
Bobic hat angekündigt, am Montag vor Gericht zu erscheinen. Ob von Hertha-Seite etwa Geschäftsführer Tom Herrich kommen wird, ist unklar. Zeugen sind für den Termin nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht geladen.
Wäre eine außergerichtliche Einigung möglich?
Ja. Hertha hatte dem 52-Jährigen nach Club-Angaben im vergangenen Jahr ein Angebot „für eine außergerichtliche Einigung gemacht in Orientierung an die vertraglichen Rahmenbedingungen ein faires und tragfähiges Angebot zur umfassenden Beendigung der Rechtsstreitigkeiten“. Zur Höhe dieses Angebots machte die Hertha keine Angaben. Bobic äußerte sich auf Anfrage damals nicht.