Die Entscheidung war eindeutig: Bischofsgrün bekommt auch in 2024 keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufgestellt. Den Grund erklärt Bischofsgrüns Bürgermeister Michael Schreier: „Wir werden nach aktuellem Stand in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 die jeweils notwendige Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt nicht erwirtschaften können.“ Die Mindestzuführung meint die Höhe der jährlichen ordentlichen Tilgung von Krediten.