Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 in Bonn tagte und der nach der Zerschlagung der NS-Diktatur einen demokratischen Neuanfang Deutschlands mit der Entwicklung des Grundgesetzes einleitete, hatte auch die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik zu klären. Wobei der Begriff „Hauptstadt“ zu hoch gegriffen ist, es ging zunächst lediglich um einen provisorischen Regierungssitz, denn der Wille zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands war bereits in der Präambel des Grundgesetzes festgeschrieben worden. Nach einer solchen Vereinigung könnte man dann ja auch die Hauptstadtfrage endgültig klären.