Gute Nachricht für Urlauber Einreise soll wieder einfacher werden

Jürgen Umlauft
Für ungeimpfte Kinder könnte schon bald die Quarantäne nach der Rückkehr nach Deutschland entfallen. Foto: picture alliance/dpa/Stefan Puchner

Für Urlauber könnte in den anstehenden Ferien die Rückreise leichter werden. Das betrifft vor allem die Quarantäneregeln für Ungeimpfte. Familien mit kleinen Kindern dürfte dies freuen.

 
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München/Berlin - Reiserückkehrer aus den Faschingsferien können auf Erleichterungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland hoffen. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wird die mit Ablauf des 3. März endende aktuelle Corona-Einreiseverordnung voraussichtlich in mehreren Punkten entschärft. Das Bundeskabinett soll über die Änderungsvorschläge von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch in dieser Woche entscheiden. Vor allem wird die Zahl der als Hochrisikogebiet eingestuften Länder deutlich reduziert. Verbunden sich damit auch Erleichterungen für Familien mit Kindern.

Nach den Plänen Lauterbachs sollen von der Virus-Mutante Omikron beherrschte Regionen aus der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen werden. Damit entfallen die bisherigen Anmeldepflichten bei der Wiedereinreise sowie die Quarantänepflichten für Ungeimpfte ab dem 4. März. Vor allem Reisen ins europäische Ausland dürften durch diese Änderungen wieder einfacher werden. Insgesamt soll es bei der Einreise nach Deutschland aber bei der 3G-Regel bleiben, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen deshalb bei der Einreise auch nach dem 3. März über einen negativen Corona-Test verfügen.

Hochrisikogebiete mit den derzeit geltenden Einreisebeschränkungen sollen solche Regionen bleiben, in denen eine gefährlichere Variante als Omikron grassiert. Allerdings sollen sich ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren, die aus Hochrisikogebieten einreisen, nach den aktuellen Plänen unmittelbar nach Rückkehr freitesten können. Die Einstufung von Ländern als Virusvariantengebiet bleibt weiterhin für solche Gebiete vorbehalten, in denen eine neue Corona-Variante mit „ganz besonders bedrohlichen Eigenschaften“ wie die weitgehende Umgehung des Impfschutzes auftritt. Eine aktuelle Liste der verbleibenden Hochrisiko- und Virusvariantengebiete soll rechtzeitig vor Inkrafttreten der geänderten Verordnungen veröffentlicht werden.

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