Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt in Hof auf Anfrage. Gunther Steinhäußer hatte am Donnerstag vergangener Woche an einem ehemaligen Gasthof in Feilitzsch die Hakenkreuzschmierereien entdeckt, sie fotografiert und die Fotos auf Facebook gepostet. Damit schuf Steinhäußer einen Anfangsverdacht: Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist eine Straftat.