Gülle: Landratsamt stoppt Verunreinigung

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Kellerüberflutung nach dem Unwetter im August 2014. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Die Beschwerde mehrerer Neuenmarkter Bürger beim Landratsamt Kulmbach war erfolgreich: Künftig darf am Radweg von Hegnabrunn nach Schlömen keine Gülle mehr in die Kanalisation geleitet werden.

 
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Das Landratsamt in Kulmbach wurde in einem Brief von acht Familien aus der Gemeinde auf "die stinkende Brühe" aufmerksam gemacht. Seit  vielen Jahren fließe von landwirtschaftlichen Grundstücken über zwei offene Gräben auf Höhe des BRK-Heimes Wasser von landwirtschaftlichen Grundstücken in den Kanal, beschwerten sie sich bei der Kreisbehörde. In die Gräben werde an mindestens drei Stellen Gülle eingeleitet. Die Rohre seien sogar erkennbar.

Seit dem Starkregen vom 2. August 2014 sei die Gemeinde darauf hingewiesen worden, sagte Dieter Sachs, Sprecher der Hegnabrunner Hochwasseropfer. Der Bitte gegen die illegalen Einleitungen vorzugehen, sei die Gemeide nicht nachgekommen. Der Verdacht: "Der Gemeinde ist dies bekannt, sie duldet dies aber." Denn die Gemeindearbeiter machten die besagten Gräben regelmäßig sauber. Unwahrscheinlich sei, dass sie da niemals den Geruch wahrgenommen haben. Dass die Arbeiter keinen Gülleeintrag feststellen konnten, so Dieter Sachs, habe vermutlich daran gelegen, dass erst an der Kläranlage selbst nachgesehen wurde.

Wie Thomas Weber von der Kreisbehörde auf Anfrage bestätigte, sind zwei Mal Kontrollen an den entsprechenden Stellen vorgenommen worden. "Dabei konnte an einer der drei Einleitungsstellen, eine Verunreinigung durch einen landwirtschaftlichen Betrieb festgestellt werden." Vermutlich habe es sich dabei um "Drainagewasser vermischt mit Silagesickersaft" gehandelt, so der Sachgebietsleiter für Kommunales, Bauwesen und Natur- und Umweltschutz. Der Verursacher habe Einsicht gezeigt und die Mängel innerhalb einer ihm gesetzten Frist beseitigt. "Aber es kann noch zu gewissen Geruchsbelästigungen kommen", sagte Weber, da die Stoffe sich erst abbauen müssten. Weitere Kontrollen seien geplant. Die Frage, ob die Wasserverunreinigung ein rechtliches Nachspiel habe, verneinte Weber. "Dabei ist immer auch das Verhalten des Verursachers entscheidend."

Dieter Sachs fragt sich trotzdem, warum der Landwirt nicht aufgefordert werde, dass Rohr zu schließen oder komplett zu entfernen. Das Ingenieurbüro IBP aus Kulmbach arbeitet für die Gemeinde aktuell ein Hochwasserschutzkonzept aus. Es teile die Einschätzung, der gemeindliche Kanal sei nur für das bebaute Gebiet ausgelegt, aber nicht für zusätzliche Einleitungen von Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen Flächen, so Sachs. Indes könnte es in Sachen Hochwasser bald zu einer positiven Entscheidung kommen, verriet Sachs. Dafür sei aber noch das Urteil vom Oberlandesgericht Bamberg abzuwarten.

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