Das Urteil sei überfällig und wegweisend, sagte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand. "Es schafft mehr Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben." Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat, finde heute auch in der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr.
Die katholische Caritas betonte, dass die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsdienstes 2015 erheblich geändert worden sei. "Damit wurde ein differenzierter Umgang mit der Lebenswirklichkeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich", betonte Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes. Der Sachverhalt, der damals zur Kündigung führte, wäre daher nach heute geltendem Kirchenarbeitsrecht anders zu beurteilen.
Vor allem über die Caritas, aber etwa auch über die evangelische Diakonie beschäftigen die großen christlichen Kirchen in Deutschland mehr als eine Million Menschen.
Die höchstrichterliche Entscheidung habe eine hohe Symbolkraft, unterstrich Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz. "Es ist allerhöchste Zeit, dass sich kirchliche Arbeitgeber nicht mehr auf ihren längst überholten Privilegien des sogenannten Dritten Weges ausruhen können, sondern sich ohne Einschränkungen dem weltlichen Arbeitsrecht stellen müssen", so Gehle.
Es ist das zweite Urteil innerhalb weniger Monate, mit dem das Bundesarbeitsgericht die Freiheiten der Kirchen einschränkt. Im Oktober vergangenen Jahres hatten das BAG besondere Anforderungen an die Religionszugehörigkeit von Bewerbern bei Stellenausschreibungen nur unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt.