Partnerschaftsgewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten und ethnischen Zugehörigkeiten vor und betrifft sowohl Frauen als auch Männer. In akuten Gefahrensituationen bietet die Polizei Hilfe. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Sie wird diesen Einsatz dokumentieren und diese Aufzeichnungen auf Anfrage den Gerichten (Strafgerichte und Zivilgerichte) übermitteln. Wenn eine strafbare Handlung, wie zum Beispiel eine Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung oder Freiheitsentziehung, vorliegt, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen.
Beratungstag soll Betroffenen helfen
Doch oftmals verhindern Scham und Ohnmacht der Betroffenen solche Maßnahmen. Ein Beratungstag des Kinderschutz-Zentrums am Freitag, 22. Oktober, am Schießgraben 7 in Kulmbach soll helfen: Von 9 bis 14 Uhr können hier Betroffene Rat und Zuspruch vertraulich und auch anonym erhalten. Eine telefonische Beratung unter 09221 / 82 82 82 ist ebenfalls möglich. Die Fachkräfte können einfühlsam auf die individuelle Situation und Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Bei dieser Veranstaltung gilt die 3G-Regel. Teilnehmende werden gebeten, entsprechende Nachweise bereit zu halten. red