In dem Prozess kam es nicht zu der erwartbaren Konstellation Aussage gegen Aussage, denn: Die als Zeugin geladene Seniorin erschien nicht. Deshalb versuchte Strafrichter Gebhardt zunächst die Beweisführung auf andere Art und Weise, nämlich damit, was die Angeklagte gleich nach dem Unfall gesagt haben soll. Die Frau hatte ihren Chef alarmiert, der die Seniorin vom Boden hoch hob und in einen Stuhl setzte. Der Mann sagte als Zeuge aus: „Das Bein der Frau hatte eine komische Stellung, sie sagte Aua. Ich habe den Rettungsdienst verständigt.“ Seine Kollegin habe zunächst geäußert, die Seniorin sei aus einem Quergang herausgekommen und ihr „in den Wagen hineingelaufen.“ Dann erklärte der Zeuge, sei Kollegin habe gesagt: „Chef, die ist einfach so dagelegen.“ Auf Vorhalt der Richters und des Verteidigers korrigierte der Zeuge, die Formulierung „Hineingelaufen“ sei ein Rückschluss, den er selbst angestellt habe.