Somit darf nun auch Manfred Rother seinen Weihnachtsladen in dieser Zeit für die Besuchermassen der alljährlichen Lichterprozession öffnen. Dies war ihm bisher versagt, da er nach der alten Verordnung nicht das darin speziell deklarierte Sortiment angeboten hatte. Der neuen Verordnung über die „Offenhaltung der Verkaufsstellen aus Anlass der Ewigen Anbetung“ stimmten nach ausführlicher Erklärung der Rechtslage durch Bürgermeister Stefan Frühbeißer und durchwegs positiven Wortmeldungen aus dem Gremium zu Bauernschmitts Antrag, den weitere neun Geschäftsleute unterzeichnet hatten, alle Stadträte zu.