Klagen gegen den Freistaat, den ADAC und andere
Vom Gericht sind keine Details zu erfahren, da es sich um einen Zivilprozess handelt. „Die Klagen richten sich gegen den ADAC, den Freistaat Bayern, den Fahrer, den Rennleiter und drei Mitglieder des MSC, die Verantwortung getragen haben“, sagt Krumpholz. Der ADAC habe das Berg-Revival mit ausgerichtet.
„Was dem Kleinen passiert ist, ist furchtbar und jeder im Verein ist betroffen“, sagt Krumpholz. Auch ihm geht der Unfall nahe. „Keiner kann etwas dafür. Aber bei dem Rennen waren elf Leute widerrechtlich in einem abgesperrten Bereich, wo sie hätten nicht sein dürfen“, sagt er deutlich. „Aber es geht jetzt erst einmal um eine Feststellungsklage, ein konkreter Betrag steht noch nicht im Raum“, so Krumpholz weiter. In der ersten Phase der zivilrechtlichen Auseinandersetzung werde geklärt, wer zahlen muss. Dann werden Details wie die Summen geregelt.
Richter regt Vergleich an
Der Hintergrund für die neuerlichen juristischen Auseinandersetzungen sind wohl nicht so sehr Schmerzensgeldforderungen der Eltern. Es geht vor allem um versicherungsrechtliche Belange. Die medizinische Versorgung des Jungen ist teuer. Die Haftpflichtversicherung des MSC Presseck war auf eine Deckungssumme von 1,1 Millionen Euro beziffert. Doch dieser Betrag ist bereits deutlich überschritten. Und die Behandlung dauert an.
„Der Richter hat die Parteien aufgefordert, einen Vergleich zu schließen“, gibt Krumpholz Einblick in das Verfahren. „Aber bei so einem Unfall zahlt auch keine Haftpflicht. Die Autos sind ja nicht einmal zugelassen, sondern werden nur bei den motorsportlichen Veranstaltungen gefahren“, erklärt Krumpholz die Details.
Der MSC Presseck hat übrigens nach dem tragischen Unfall kein Berg-Revival auf der Strecke Stadtsteinach-Presseck mehr durchgeführt.