Gericht Kinderpornografische Fotos übersehen?

Von Julian Seiferth
Auf der Festplatte eines jungen Mannes fand die Polizei unzählige pornografische Fotos, darunter auch einige von Kindern. Foto: dpa Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

CREUSSEN. Bilder von Kindern in sexuell aufreizenden Posen, versteckt zwischen einer Unmenge an pornografischen Fotos – das fand die Polizei, als sie im Frühjahr vergangenen Jahres den PC eines 21-Jährigen aus dem südlichen Landkreis untersuchte.

 
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Als die Anklage verlesen wird, sitzt der junge Mann regungslos an seinem Platz. Es hört sich nicht gut für ihn an: Bis März 2018 soll er auf seinen Computer mehrere Bilder geladen haben, die, so die Anklage, junge Mädchen unter 14 Jahren in „unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung“ zeigen. Auf einem der Bilder küsste ein Junge unter 18 Jahren ein jüngeres Mädchen auf die Brust. Das Strafgesetzbuch nennt diese Bilder „kinderpornografische Schriften, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben.“

Eine Festplatte voller pornografischer Bilder

Doch damit nicht genug: Im September 2018 fand die Polizei bei dem 21-Jährigen eine externe Festplatte, bis zum Rand voll mit pornografischen Fotos. Mindestens fünf davon, da sind sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht einig, zeigen sexuelle Handlungen an einem Mädchen unter 14 Jahren.

Bekannter kann es nicht gewesen sein

Der Verteidiger des Beschuldigten stellte seine Sicht der Dinge kurz und schmerzlos dar: „Mein Mandant weiß nicht im Ansatz, wie die Bilder dort hin gekommen sind.“ Deshalb habe man auch dem Strafbefehl widersprochen. Den PC hatte der junge Mann für einige Wochen bei Bekannten geparkt. Den passwortgeschützten Zugang hatte allerdings nur er. Dass sein Bekannter für die Bilder auf dem Computer verantwortlich sein könnte, schloss er allerdings aus.

Vorbesitzer oder Werkseinstellungen?

Seine Erklärung: Die Bilder seien „irgendwie“ auf seinem Rechner gelandet, der sich sowieso seit Wochen selbstständig mache. Außerdem könnten die auch vom Vorbesitzer stammen, immerhin habe er den Computer gebraucht gekauft. Die Lücke in der Theorie: Nach eigenen Angaben hatte der 21-Jährige den PC auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.

Verloren in einer Unmenge an Bildern

Bezüglich der externen Festplatte ging Richter Alois Meixner zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er die Unmenge an Porno-Bildern als Paket heruntergeladen habe: „Auf Ihrer Festplatte waren unzählige Porno-Bilder. Die genaue Zahl nenne ich lieber mal nicht.“ Es sei auch schon vorgekommen, dass die kinderpornografischen Fotos in so einer Menge gar nicht erkannt wurden.

In Absprache mit Staatsanwalt Jan Köhler einigten sich die Beteiligten schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 200 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth – der 21-Jährige kommt also deutlich besser weg als bei der ursprünglich im Strafbefehl geforderten Geldstrafe von 3000 Euro.

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