Als die Anklage verlesen wird, sitzt der junge Mann regungslos an seinem Platz. Es hört sich nicht gut für ihn an: Bis März 2018 soll er auf seinen Computer mehrere Bilder geladen haben, die, so die Anklage, junge Mädchen unter 14 Jahren in „unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung“ zeigen. Auf einem der Bilder küsste ein Junge unter 18 Jahren ein jüngeres Mädchen auf die Brust. Das Strafgesetzbuch nennt diese Bilder „kinderpornografische Schriften, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben.“