Gemeinderat schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für ein drei geschossiges Gebäude – Investor will bauen Feriendorf mit Wohnanlage für Senioren

Von Dieter Jenß
So soll die Wohnanlage am Sonnenhang bei Truppach später aussehen. Foto: red Foto: red

Der Gemeinderat hat die baurechtlichen Voraussetzungen für seniorengerechtes Wohnen im Bereich des Feriendorfes Obernsees geschaffen. Die künftige Wohnanlage soll oberhalb des Regenrückhaltebeckens entstehen, das sich neben dem Radweg befindet. Der Komplex schließt an die Bebauung von Truppach an. Ursprünglich war auf dem Areal ein Einkaufsmarkt vorgesehen.

 
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Als Bauherr tritt ebenfalls der Investor Schürgers-Hilhorst aus Selfkant in Nordrhein-Westfalen auf. Die Planungen übernimmt das Ingenieurbüro Lerch in Fürstenzell. Ziel der Planer ist es, vor allem aktive Senioren anzusprechen, die von der Wohnanlage zu Fuß die Therme erreichen können. Ausdrücklich wies Bürgermeister Karl Lappe darauf hin, dass für die im Thermenumfeld noch geplanten Einrichtungen genügend Platz vorhanden ist.

Zu Fuß bis zur Therme Obernsees

Rückblickend sagte Lappe, dass die Gemeinde seniorengerechtes Wohnen ursprünglich im Baugebiet „Schöne Aussicht“ möglich machen wollte. Für den Bereich Richtung Braunersberg interessierte sich dann auch eine Investorengruppe.

Nachdem sich diese Pläne nicht umsetzen ließen, konnte zumindest ein Teil der dafür vorgesehenen Bauplätze im Bereich „Schöne Aussicht“ verkauft werden. Dort gibt es noch viele Baumöglichkeiten. Der Investor Schürgers-Hilhorst informierte den Gemeinderat am 7. Mai darüber, dass er den Bereich des Feriendorfes für günstiger hält als das Baugebiet „Schöne Aussicht“ sieht. Das Landratsamt sei über die Planungen informiert worden. Die Kreisbehörde äußerte Bedenken, weil ihr die Bauweise als zu groß erschien. Dem trug der Gemeinderat bei seiner Entscheidung nun insofern Rechnung, als nur eine dreistöckige Bebauung, Sattel oder Walmdach ohne Kniestock mit einer Gesamthöhe der Gebäude von 9,50 Meter genehmigt wurde. Aufschüttungen mit Bepflanzungen im Hangbereich sind bis 5,50 Meter zulässig.

Bedenken wegen der Gesamtansicht

Zweiter Bürgermeister Heinrich Richter (CSU) äußerte Bedenken wegen der Gesamtansicht des Projektes. „Dies stört ihn nicht“, so darauf die Aussage von Hans Sturm (SPD), der hofft, dass der Bauherr mit den beschlossenen Vorgaben zurechtkommt. „Garantieren kann man das nicht“, so der Bürgermeister.

Ob die Wohnungen Kapitalanlagen seien, wollte Heinrich Richter wissen. Fest stehe, so Lappe, dass bereits Gespräche mit ambulanten Pflegeeinrichtungen stattfanden. Gerald Fichtel (MBG) wiederum interessierte, ob genügend Abstände zu den Ferienhäusern bestehen, um dem Lärmproblem aus dem Wege zu gehen. Es sind genügend Pufferzonen vorhanden, so der Bürgermeister.

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