Gemeinde Tröstau Feldlerchenpaar durchkreuzt Pläne

Wegen eines nistenden Feldlerche Foto: picture alliance/dpa

Beim Vorhaben für ein neues Gewerbegebiet für einen Nahversorger werden die Vögel auf dem Grundstück entdeckt. Die Gemeinde muss daher einen Ausgleich schaffen.

 
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Frei nach William Shakespeares Romeo und Julia: Die Lerche ist es und nicht die Nachtigall, genauer gesagt die Feldlerche. Der Sperlingsvogel treibt nämlich die Kosten des Tröstauer Projekts Gewerbegebiet „Grötschenreuth Ost“ in die Höhe und war Thema einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch.

Wie bereits gemeldet, plant die Gemeinde Tröstau den Bau eines neuen Nahversorgers an der B 303 auf der gegenüberliegenden Seite des bisherigen Edeka-Markts. Aufgrund der Bauleitplanung für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Vorhaben muss die Gemeinde nun einen naturschutzrechtlichen Ausgleich schaffen.

Geschützte Vögel

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde hat nun nämlich ergeben, dass sich im Planbereich das Brutrevier eines geschützten Feldlerchenpaares befindet und der Lebensraum der Singvögel durch die künftigen baulichen Maßnahmen negativ beeinträchtigt wird. Als vorgezogene Artenschutzmaßnahme, einer sogenannten CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures, die Übersetzung lautet etwa Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion), müssen deshalb an anderer, nahe gelegener Stelle, die Lebensraumbedingungen für diese Vogelart verbessert werden. Laut Bürgermeister Rainer Klein soll diese Ausgleichsfläche in der Verlängerung des Bauvorhabens entlang der B 303 in Richtung Luisenburg entstehen. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde durch den ZIF ein Sicherungs- und Bewirtschaftungsvertrag über die Einrichtung entsprechender Artenschutzmaßnahmen mit einem Landwirt geschlossen. Der Landwirt verpflichtet sich demnach, diese Flächen nach den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde für 25 Jahre zu bewirtschaften und erhält dafür Entschädigungszahlung.

Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Denn nach dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit der Natur und Landschaft“ ist für den naturschutzrechtlichen Ausgleich die Gemeinde als verfahrensführende Behörde zuständig. Die dabei entstehenden Kosten kann die Kommune allerdings auf einen „Eingriffsverursacher oder Projektträgers“ mittels eines städtebaulichen Vertrages übertragen. Laut Sitzungsvorlage wurde der Gemeinde für die Maßnahme ein Sicherungs- und Bewirtschaftungsvertrag durch den Zweckverband interkommunales Flächenmanagement (ZIF) vorgelegt.

Mit dem Vertrag macht der ZIF für die Koordinierung, Kontrolle und jährliche Meldung an die Untere Naturschutzbehörde, die für die CEF-Maßnahmen erforderlich sind, bei der Gemeinde Tröstau eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 86 000 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer geltend. In diesen Kosten sind auch die Aufwendungen, die einmalig für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit und Reallast im Grundbuch entstehen, enthalten. Auch muss die Gemeinde durch den allgemeinen naturschutzrechtlichen Eingriff 39 000 Ökopunkte ausgleichen. Dies ist laut Bürgermeister unter anderem auch auf den Flächen des Nahversorgers etwa durch die Anlage von Hecken und Grünflächen möglich.

Kompetenter Ansprechpartner

„Wir wollen ein Signal stellen, damit wir schnell und effektiv weiter arbeiten können“, sagte das Gemeindeoberhaupt. Mit der ZIF habe man einen kompetenten Ansprechpartner, sonst müsste sich die Gemeinde selbst um diese Angelegenheiten kümmern.

Entsprechend beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss des Vertrages mit der ZIF, behielt sich aber noch eine Tür offen. Denn der Vertrag muss vorher noch mit dem Investor und dem Nutzer des Marktes abgestimmt werden. „Das ist im Sinne des Naturschutzes“, kommentierte Dr. Herbert Thurn die Abstimmung. In den vergangenen Jahren habe sich nach einer gewissen Zeit niemand mehr um die sogenannten Ausgleichsflächen geschert.

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