Gemeinde muss Straßenausbaubeitrag erheben

Gemeinden dürfen Grundstücksbesitzer in der Regel nicht vor fälligen Straßenausbaubeiträgen verschonen. Foto: Jens Wolf/dpa Foto: red

Die Straße vor dem Eigenheim wird neu gemacht. Schön für die Anwohner, könnte man meinen. Doch die müssen mitunter vier- oder fünfstellige Beträge dafür berappen. Die Gemeinde Hohenbrunn wollte ihren Bürgern das ersparen - doch die Justiz lässt das nicht zu.

 
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Gemeinden dürfen Grundstücksbesitzer in der Regel nicht vor fälligen Straßenausbaubeiträgen verschonen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Die Richter wiesen damit die Berufung der Gemeinde Hohenbrunn bei München gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück.

In dem Fall ging es um Wohnungs- und Eigenheimbesitzer, die sich an den Kosten für den Straßenbau beteiligen sollten. Es seien rund 80 Anwohner betroffen, die mit rund 5000 bis 15 000 Euro für den Straßenausbau zur Kasse gebeten werden sollen, sagte der Erste Bürgermeister von Hohenbrunn, Stefan Straßmair (CSU). «Wir haben für die Anwohner gekämpft und haben verloren.»

Die Kosten aus dem Gemeindesäckel zu zahlen ist mit dem Urteil untersagt. «Wir müssen die Beiträge jetzt erheben», sagte Straßmair. «Natürlich bin ich enttäuscht, weil ich nach der mündlichen Verhandlung einen anderen Eindruck hatte.» Er ergänzte: «Es gab Menschen, die haben sich so geäußert, dass sie als Rentner auf dem Grundstück leben und das nicht bezahlen könne.» Einige hätten sich bereits gefragt, ob sie nun verkaufen müssten. «Wir werden uns jetzt mit den Betroffenen zusammensetzen», sagte Straßmair.

Hohenbrunn hatte seine Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben. Das Landratsamt München beanstandete dies mit der Begründung, Gemeinden seien zur Beitragserhebung verpflichtet. Das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Gemeinde die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben müsse. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Der Bayerische Städtetag begrüßte die Entscheidung. «Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel», sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Das Gericht habe Klarheit geschaffen, «dass derjenige, der durch eine kommunale Einrichtung einen Sondervorteil erhält, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang tragen soll».

Im Kommunalabgabengesetz heißt es, Gemeinden «sollen» die Beiträge von Anliegern einfordern. Strittig war, wie das Wort «sollen» auszulegen ist - und folglich, ob Hohenbrunn die Straßenbaubeiträge erheben muss oder lediglich die Möglichkeit dazu hat. Im Urteil heißt es nun, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts habe «sollen» grundsätzlich verbindlichen Charakter, es sei denn, es liege ein «atypischer Ausnahmefall» vor. Das sei in Hohenbrunn nicht der Fall.

Streitgegenstand sei zwar nur die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Hohenbrunn gewesen, sagte Gerichtssprecher Martin Scholtysik. «Die dahinter stehende Rechtsfrage betrifft aber viel mehr Gemeinden.» Die rechtliche Auslegung, die der Verwaltungsgerichthof für das Kommunalabgabengesetz getroffen habe, gelte letztlich auch für andere bayerische Gemeinden.

Allerdings haben viele Gemeinden gar keine Straßenausbaubeitragssatzung. Im Landkreis München gibt es neben Hohenbrunn noch weitere Gemeinden, die ebenfalls keine Straßenausbaubeiträge erheben.

dpa

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