Verteidiger fordern Freisprüche
Rezai plädiert auf hohe Geldstrafen. Diese müssten empfindlich sein, «um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass wir uns nicht in Richtung einer wegsehenden Gesellschaft bewegen». Die Verteidiger fordern Freisprüche. Ein Rechtsmediziner sagt im Prozess, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte.
Das Gericht verhängt noch am Montag Geldstrafen gegen die drei Angeklagten. 2400 beziehungsweise 2800 Euro müssen die beiden Männer zahlen, 3600 Euro sind es bei der Frau. Besonders ihr wirft Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg eine «Scheißegal-Haltung» vor. «Keiner wollte Hilfe leisten», sagt er bei der Urteilsbegründung. Der Mann sei ihnen einfach gleichgültig gewesen.
Richter glaubt die Ausreden der Angeklagten nicht
Der 83-Jährige habe mitten im Weg gelegen und sich sogar noch geschnäuzt. «Dann soll mir einer erzählen, das ist ein Schlafender? Ich bitte Sie», sagt der Richter. Die Angeklagten hätte so getan, als ob in jeder Bankfiliale ein Obdachloser vor den Geldautomaten liege.
Dass manche Menschen lieber wegsehen als zu helfen, sei psychologisch gar nicht so ungewöhnlich, sagt Diplom-Psychologe Gerd Zimmek aus Mönchengladbach. Eine große Rolle spiele dabei die Angst, «was falsch zu machen». Den Menschen sei das peinlich oder sie würden negative Konsequenzen fürchten - etwa sich strafbar zu machen. Ein Problem sei häufig auch, wenn mehrere Menschen vor Ort seien. «Jeder denkt, der andere würde helfen», erklärt Zimmek.
Verteidiger kündigen Berufung an
Zwei Verteidiger kündigen noch im Gerichtssaal an, in Berufung gehen zu wollen. Der dritte wolle dies noch überlegen. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde im Vorfeld wegen dessen Gesundheitszustandes abgetrennt.