Gegen gemeinsame Geldautomaten auf dem Land habe die Kartellbehörde keine Einwände Ministerium widerspricht Sparkasse

Von Thorsten Gütling
Aus Sicht des Kartellrechts spricht wenig bis gar nichts gegen Geldautomaten, die Sparkasse und VR-Bank gemeinsam betreiben. Das geht aus einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums hervor, das dem Kurier vorliegt. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Die Aussagen von Wirtschaftsministerium, Sparkasse und VR-Bank widersprechen sich. Zu diesem Schluss kommt die Landtagsabgeordnete der CSU, Gudrun Brendel-Fischer. Sie hat beim bayerischen Finanzministerium nachgefragt, ob das Kartellamt verbietet, dass Sparkasse und VR-Bank gemeinsame Geldautomaten betreiben. Das hatten die Geldinstitute behauptet. Die Antwort des Ministeriums erstaunt die Abgeordnete.

 
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Brendel-Fischer sagt, die Antwort "hört sich anders an, als das, was uns VR-Bank und Sparkasse erzählen". Denn in dem Schreiben des Ministeriums heißt es, jede Kooperation müsste geprüft werden. Allgemein gelte aber, wenn zwei Geldinstitute gemeinsam eine Filiale oder einen Automaten betreiben, dann dürfte aus Sicht der Behörde kein Verstoß vorliegen. Mehr noch: "Die Landeskartellbehörde hat in keinem der ihr bekannt gewordenen Fälle Einwände erhoben."

Immernoch genügend Unterschiede

Zur Begründung schreibt das Ministerium: Die Kooperation würde sich in einem solchen Fall ja auf die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Büroausstattung beschränken, nicht aber auf die Preisgestaltung. Sprich: Die Banken könnten sich durch ihre Angebote immernoch genügend unterscheiden.

Zweifel, dass es Beschwerden gibt

Zu einer weiteren Möglichkeit, dass nämlich zwei Geldinstitute sich zwei Orte teilen, jede Bank in einem Ort eine Filiale betreibt, die Kunden des anderen aber kostenlos bedient, sagt das Ministerium: Solche Kooperationen werde man angesichts der großen Vorteile für die Verbraucher auf dem Land nicht von selbst angreifen. Man müsse sie halt prüfen, wenn es Beschwerden von Seiten Dritter gäbe. Dass es überhaupt soweit kommt, bezweifelt das Ministerium aber. Weil es sich um strukturschwache Gegenden handele, und Voraussetzung für eine Beschwerde sei, dass die Drittbank auch einen Automaten betreiben wolle.

"Das ist niet- und nagelfest"

Nach Meinung von Gudrun Brendel-Fischer belege das Schreiben des Ministeriums "niet- und nagelfest", dass es keine Probleme gebe, wenn Sparkasse und VR-Bank im Landkreis Bayreuth gemeinsame Geldautomaten betreiben wollten. Im Gegenteil: Die Banken könnten durch Kooperationen Geld sparen und die Bargeldversorgung dennoch sicherstellen. Indem sie beispielsweise in der Gemeinde Heinersreuth nur noch eine von zwei Filialen betreiben und dafür im Ahorntal oder in Mehlmeisel einen Geldautomaten sicherstellten. Brendel-Fischer sagt: "Jetzt gilt es zu klären, ob das Ministerium zu blöd ist, oder die Sicht der Bankenvorstände einfach nur eine andere ist."

"Kooperationen nicht möglich"

Im Kreistag hatte Sparkassenvorstand Wolfram Münch schriftlich erklärt, Kooperationen mit der VR-Bank lasse das Kartellrecht seit dem Jahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu. Deshalb gebe es eine solche Kooperation bisher nur in Trockau und werde für Warmensteinach geprüft. Die CSU-Fraktion im Kreistag forderte daraufhin in einem Schreiben an die bayerische Staatsregierung eine Änderung des Kartellrechts. Auch Jürgen Dünkel, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Bayreuth, hatte erklärt, frühere Kooperationen hätten nicht die Banken, sondern das Kartellamt beendet.

Vorstände fühlen sich vom Ministerium bestätigt

Mit dem Schreiben konfrontiert, sagt Dünkel jetzt: "Das ist eine Bestätigung dessen, was ich gesagt habe." Von einer flächendeckenden Kooperation sei nach wie vor keine Rede. Und auch Sparkassenvorstand Münch erklärt auf Nachfrage, dass das Schreiben seine bisherige Einschätzung bestätige. "Generelle Lösungen, die alle Geldautomaten-Standorte von Sparkasse und VR-Bank betreffen, werden offensichtlich nicht als kartellrechtlich unbedenklich angesehen." Davon war im Landkreis Bayreuth aber auch nie die Rede. Ein Vorschlag der Jungen Liste sah lediglich vor, dass Banken kooperieren, wo sich eine Schließung nicht vermeiden lasse.

Vergangenen September hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Bayreuth beschlossen, acht Geschäftsstellen zu schließen und an neun Standorten die Geldautomaten abzuziehen.

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