Geflügelpest Kulmbach: Aufstallpflicht ist noch nicht nötig

Mindestens vorerst darf Geflügel im Landkreis Kulmbach noch ins Freie. Doch Schutzmaßnahmen müssen von allen Haltern jetzt dennoch getroffen werden Foto: dpa/Fabian Sommer

Das Auftreten von Geflügelpest in einem Pottensteiner Hühnerstall ist zwar von Kulmbach weit entfernt. Trotzdem gelten nun auch hier verschärfte Auflagen für Geflügelhalter.

 
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Kulmbach - Nachdem in der vergangenen Woche in einem Hühnerstall in Pottenstein die gefürchtete Geflügelpest ausgebrochen ist, müssen nun auch alle, die im Landkreis Kulmbach Federvieh halten, besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Das Landratsamt hat dazu, wie bereits berichtet, eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch in Kraft tritt.

Die Pflicht, Geflügel aufzustallen und nicht mehr ins Freie zu lassen, besteht zwar noch nicht. Alle, die Geflügel halten, sind nun aber verpflichtet, eine ganze Reihe von Auflagen einzuhalten. Sie alle sind, wie der Leiter des Kulmbacher Veterinäramts, Dr. Andreas Koller sagt, dazu gedacht, die Geflügelpest aus dem Landkreis Kulmbach fernzuhalten und damit auch den Tieren, in deren Stallungen die Seuche festgestellt wird, den sicheren Tod zu ersparen. Ist in einem Bestand auch nur ein einziger Fall einer Erkrankung nachgewiesen, ist die Keulung aller Tiere gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es nicht.

Rund um den betroffenen Stall in Pottenstein ist nun in einem Radius von drei Kilometern ein Sperrbezirk eingerichtet worden. Der Umkreis von zehn Kilometern gilt, wie Dr. Koller sagt, als Beobachtungsbezirk. Kulmbacher Grenzen werden zwar erst in 18 Kilometer Entfernung berührt, ein Grund zur Sorglosigkeit ist das aber keinesfalls. Die Geflügelpest wird auch von etlichen Wildvogelarten übertragen. Vier Fälle seien in jüngerer Vergangenheit in Bayern bei verendet gefundenen Wildvögel bereits sicher nachgewiesen, erklärt der Kulmbacher Amtstierarzt.

So lange nur Wildvögel betroffen sind, lasse sich die Geflügelpest relativ einfach handeln. „Gefährlich wird es, wenn die Erreger bei Hausgeflügel eingeschleppt werden.“ Nicht nur die Tötung der Tiere, sondern auch die Auswirkungen auf alle Ställe in einem Sperrbezirk seien sehr weitreichende Folgen.

Wegen der mit der Geflügelpest verbundenen Gefahren habe die Staatsregierung nun die Landratsämter beauftragt, erste Vorsichtsmaßnahmen auch in den Landkreisen zu verhängen, die weder Sperrbezirke noch Beobachtungsbezirke in ihren Gebieten haben. „Das Ministerium kam zu der Einschätzung, dass für ganz Bayern eine gewisse Gefahr besteht“, erklärt Dr. Koller. Die Fundorte der der vier positiv getesteten verendeten Wildvögel in Starnberg, Passau, Landberg am Lech und Haßberge zeigten, dass die Krankheit offenbar recht weit verbreitet ist.

Eine der jetzt festgelegten Regeln, ein Fütterungsverbot für wild lebende Hühner- und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen oder Schreitvögel, hat direkt damit zu tun. Wer sein Geflügel füttert, muss das im Landkreis Kulmbach jetzt im Stall tun und darf Futter nicht mehr im Freien auslegen. Damit soll laut Koller vermieden werden, dass Wildvögel angelockt werden und es so zu einem Kontakt zwischen den Tieren kommt.

Es gibt noch weitere Vorschriften, die nun einzuhalten sind. Fremde Personen sollen derzeit nicht in Geflügelställe gelassen werden. Schutzkleidung ist vorgeschrieben. Vor den Ställen sollte eine Desinfektionsmatte liegen, damit nicht übe die Schuhe der Erreger in den Bestand getragen wird. Schuhe sollten nur für den Stall genutzt und dann sofort gewechselt werden. Auch Mäuse oder Ratten sollen bekämpft werden, denn sie können die Erreger der Geflügelpest ebenfalls in die Ställe tragen, sagt der Chef des Kulmbacher Veterinäramts.

Ganz wichtig, betont Dr. Koller, sei es, dass alle, die zu Hause Geflügel halten, diese Haltung bei ihrem Veterinäramt melden. Das ist eigentlich verpflichtend vorgeschrieben, nicht nur in Zeiten einer drohenden Geflügelpest. Diese Pflicht dient dazu, dass die Veterinärämter wissen, wo sie hinmüssen, falls etwas geschieht. Dr. Koller erinnert an diese Meldepflicht: „Wer dem noch nicht nachgekommen ist, sollte es ganz dringend jetzt noch nachholen.“

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