Eine der jetzt festgelegten Regeln, ein Fütterungsverbot für wild lebende Hühner- und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen oder Schreitvögel, hat direkt damit zu tun. Wer sein Geflügel füttert, muss das im Landkreis Kulmbach jetzt im Stall tun und darf Futter nicht mehr im Freien auslegen. Damit soll laut Koller vermieden werden, dass Wildvögel angelockt werden und es so zu einem Kontakt zwischen den Tieren kommt.
Es gibt noch weitere Vorschriften, die nun einzuhalten sind. Fremde Personen sollen derzeit nicht in Geflügelställe gelassen werden. Schutzkleidung ist vorgeschrieben. Vor den Ställen sollte eine Desinfektionsmatte liegen, damit nicht übe die Schuhe der Erreger in den Bestand getragen wird. Schuhe sollten nur für den Stall genutzt und dann sofort gewechselt werden. Auch Mäuse oder Ratten sollen bekämpft werden, denn sie können die Erreger der Geflügelpest ebenfalls in die Ställe tragen, sagt der Chef des Kulmbacher Veterinäramts.
Ganz wichtig, betont Dr. Koller, sei es, dass alle, die zu Hause Geflügel halten, diese Haltung bei ihrem Veterinäramt melden. Das ist eigentlich verpflichtend vorgeschrieben, nicht nur in Zeiten einer drohenden Geflügelpest. Diese Pflicht dient dazu, dass die Veterinärämter wissen, wo sie hinmüssen, falls etwas geschieht. Dr. Koller erinnert an diese Meldepflicht: „Wer dem noch nicht nachgekommen ist, sollte es ganz dringend jetzt noch nachholen.“