Verfahren wurde eingestellt
Fest steht: Das Ermittlungsverfahren gegen den Justizbeamten wurde eingestellt. Doch die rechtliche Einordnung der "Anzeige" des Häftlings wurde nicht einfach. Der Angeklagte bestritt nämlich, dass er dezidiert den 58-jährigen Leiter des Arbeitsbereichs verdächtigt habe. Er habe den Verdacht von einem Mithäftling gehört und die Playmobil-Sache nur nebenher genannt, als er andere Häftlinge wegen deren Drogen- und Mobiltelefonnetzwerks verriet.
Freispruch im Zweifel für den Angeklagten
Somit war nach Ansicht von Amtsrichterin Christiane Breunig weder eine falsche Verdächtigung noch eine üble Nachrede nachweisbar, denn für die Verwirklichung der Tatbestände fehlen ihrer Meinung nach zwei Voraussetzungen: Ob der falsche Verdacht sich direkt auf den Leiter des Arbeitsbereichs beziehe, sei nicht klar. Und auch nicht, ob der falsche Verdacht "wider besseren Wissens" geäußert worden sei - man könne dem Angeklagten nicht widerlegen, dass er das von einem Mithäftling erzählte Gerücht - vielleicht allzu bereitwillig - geglaubt habe. Ihr Urteil: Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Das Strafende des Häftlings wird somit nicht über den 14. April 2022 hinaus verlängert - sofern er nicht noch andere Straftaten im Knast begeht.