Gas-Krise Gnadenfrist für alte Holzöfen

Peter Rauscher
Alte Holzöfen dürfen im kommenden Winter unter bestimmten Voraussetzungen wieder brennen. Foto: Archiv/ dpa/Robert Schlesinger

Was eben noch verboten war, wird am 1. September wieder erlaubt. Stillgelegte Holzöfen dürfen in vielen Haushalten wieder angefeuert werden. Möglich machts’ eine Notfallregelung. Die gilt allerdings nicht für alle.

 
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