Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Das Ganztagsförderungsgesetz soll in den darauffolgenden Jahren schrittweise eingeführt werden. Das bedeutet, dass zuerst die Erstklässler Anspruch haben, dann im Jahr darauf die Zweitklässler und so weiter.