Der Fußball-Weltverband FIFA ist mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert und darf sein Regelwerk für Spielervermittler weiterhin nicht anwenden. Das OLG bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, das den von der FIFA erlassenen Regelkatalog (FFAR) in Kernpunkten für wettbewerbswidrig erklärt hatte.