Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis in Österreich verlegt werden. Das Oberlandesgericht in Wien habe entschieden, dass die Unterbringung des 87-Jährigen in einer Anstalt für psychisch gestörte, aber zurechnungsfähige Verbrecher weiter notwendig sei, teilten Justizbehörden am Dienstag mit.