Die strafrechtliche Aufarbeitung des Untreue- und Steuerhinterziehungsskandals um die Handwerkskammer von Oberfranken (HWK) ist einen Schritt vorangekommen: Klaus R. der ehemalige Buchhalter der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) – das Unternehmen war eine Tochtergesellschaft der HWK – ist vor der dritten Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof wegen Veruntreuung zu drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug verurteilt worden. Wie mehrfach berichtet, soll R. nach Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft von zwei Tochtergesellschaften der Kammer zwei Millionen Euro von Konten für private Zwecke abgezweigt haben.