Freiheitsstrafe HWK: Schuldspruch nach Veruntreuung

red
Der Sitz der Handwerkskammer in Bayreuth. Foto: Andreas Harbach

Drei Jahre und neun Monate Haft: Im Verfahren um die Geschehnisse bei der Handwerkskammer für Oberfranken ist das erste Kapitel juristisch abgeschlossen.

 
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Die strafrechtliche Aufarbeitung des Untreue- und Steuerhinterziehungsskandals um die Handwerkskammer von Oberfranken (HWK) ist einen Schritt vorangekommen: Klaus R. der ehemalige Buchhalter der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) – das Unternehmen war eine Tochtergesellschaft der HWK – ist vor der dritten Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof wegen Veruntreuung zu drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug verurteilt worden. Wie mehrfach berichtet, soll R. nach Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft von zwei Tochtergesellschaften der Kammer zwei Millionen Euro von Konten für private Zwecke abgezweigt haben.

„Damit können wir endlich ein erstes Kapitel der juristischen Aufarbeitung der bei unserer Tochtergesellschaft vorgekommenen Unregelmäßigkeiten abschließen“, lässt sich HWK-Präsident Matthias Graßmann in einer Pressemitteilung der Kammer zitieren. „Diese Vorkommnisse waren die kriminelle Tat eines Mitarbeiters in einem Tochterunternehmen der Handwerkskammer, mit der das oberfränkische Handwerk nichts zu schaffen hat.“

Die Handwerkskammer hoffe, dass nach Ende des Strafprozesses jetzt auch neue Bewegung in die weiteren, beim Landgericht Bayreuth anhängigen Zivilverfahren kommt. Bekanntlich haben die Kammer beziehungsweise die Gewerbetreuhand Oberfranken Schadensersatzforderungen gegen die beiden früheren Hauptgeschäftsführer der HWK, Thomas Koller und Horst Eggers, sowie den vorherigen Präsidenten Thomas Zimmer gestellt.

„Ich gehe davon aus, dass die beim Strafverfahren erlangten Beweise und die weiteren gewonnenen Erkenntnisse in die Zivilverfahren einfließen werden“, betont der jetzige Hauptgeschäftsführer der HWK, Reinhard Bauer, in der Mitteilung. Die Kammer will mit der juristischen Aufarbeitung Die Veruntreuungsaffäre hinter sich lassen. „Intern haben wir die Aufklärung längst abgeschlossen und auch Rückschlüsse für die Organisation gezogen“, schreibt Graßmann. „Daraus wird sichtbar, dass wir als Vorstand und Geschäftsleitung der HWK derartige Machenschaften strikt ablehnen.“

Das Handwerk werde allerdings erst dann richtig zur Ruhe kommen, wenn alle Verantwortlichkeiten auch gerichtlich geklärt seien.

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