In den Frauenhäusern ging es geordnet zu. Zwar sei nicht dokumentiert, wie konkret die Ordnung in Bayreuth geregelt war, doch hat der Stadthistoriker die Nürnberger Bordellordnung aus dem 15. Jahrhundert ausgegraben, die den hübschen Namen „Ordnung über gemeyne weyber“ trägt. Da Bayreuth jahrhundertelang zum Burggrafentum Nürnberg gehört habe, habe sich der Rat der Stadt an Nürnberger Recht und Gesetz, Maßen und Gewichten orientiert.
Frauen nicht verpfänden
Und damit ließen sich „die Nürnberger Gepflogenheiten hinsichtlich des Umgangs mit den städtischen Prostituierten zumindest teilweise auch auf die Bayreuther Verhältnisse übertragen“, erklärte Engelbrecht. Der Stadtrat verbot den Nürnberger Bordellbetreibern bei Strafe, die Frauen zu „verpfänden“, wie das offenbar zuvor immer wieder geschehen war.
Sie durften von den Huren, die in ihrem Haus lebten, Geld verlangen, sie dabei aber nicht übervorteilen. „Sie sollten ihnen eine Kammer, Bettwäsche und Speisen geben und ihnen mindestens einmal in der Woche ein unentgeltliches Bad bereiten“, sagte Wilfried Engelbrecht. Für jeden Geschlechtsakt mit einem Mann mussten die Huren dem Bordellbetreiber einen Pfennig zahlen. Wenn der Freier bei der Dirne nächtigte, kostete das sogar drei Pfennige. Es war den Bordellbetreibern verboten, die Frauen einzusperren.
„Verheiratete Frauen oder Kinder von Bürgern aus der Stadt durften nicht aufgenommen werden“, führte Engelbrecht aus. „Genauso durften keine Ehemänner oder Geistliche Kunden sein.“ Und wenn die Frau „vom sündigen Leben Abstand“ nehmen wollte, durfte der Bordellbesitzer sie nicht zum Weitermachen zwingen.
Ab 1520 kann der Standort des Bordells in der Frauengasse ganz exakt nachgewiesen werden. Denn als Markgraf Kasimir von Brandenburg- Kulmbach samt seinem Hofstaat in Bayreuth Einzug hielt, befahl er der Stadtverwaltung die Einrichtung eines solchen Hauses. Das gab es in der Frauengasse ja ohnehin schon, nun wurde es aber fest im Haus Frauengasse 2 etabliert, das die Stadt extra zu diesem Zweck kaufte.
Ein ganz übler Geselle
„Kasimir ließ das Haus wohl zu seinem eigenen Vergnügen einrichten“, vermutete Engelbrecht. In den Akten ist zum Hauskauf vermerkt: „Frawenhawß. Jorgen Neuckam ist sein haws mitsambt dem gartten, hintten an der mawr gelegen, zu einem frawenhawß umb neunthalben gulden und XXIII d. leickauffs abgekaufft, das ytzo, dieweill mein gnädiger herr marggraff Casimir mit seiner fürstlichen gnaden hoffhaltung hiehere kombt und bleiben will, zu einem gemeinen hawß zu haben.“
Generell, urteilte Engelbrecht, sei Kasimir „ein ganz übler Geselle“ gewesen, der vor allem auch im Bauernkrieg (1524–1526) „viel Schrecken verbreitete“.
Den Damen des Bordells ist nachträglich zu wünschen, dass er in liegender Position umgänglicher war.