Veterinäre vor Ort
Mit den gegen die Kreisbehörden erhobenen Vorwürfe befassten sich gestern auch mehrere Fachbereiche im Landratsamt. Behördenvertreter hatten sich die Hunde und das Anwesen angeschaut in der Vergangenheit angeschaut. Aus Sicht des Veterinäramtes würden die verhängten Auflagen eingehalten. Sollte es Verstöße gegen den Tierschutz und den Seuchenschutz geben, werde eingeschritten. Nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes konnten keine gesundheitsgefährdenden Umstände festgestellt werden.
Wohnung und Haus geschützte Bereiche
Allein der Anblick von Mäusen am Fenster rechtfertige es nicht, das Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz aufzuheben. In mehreren Telefonaten hätten Ärzte des Gesundheitsamtes versucht, einzelnen Nachbarn zu erläutern, dass für das Betreten der Wohnräume eine Rechtsgrundlage erforderlich ist.
Die Gemeindeverwaltung von Mistelgau teilte unterdessen mit, die Hundesteuer sei für alle Tiere beglichen worden.