Nachbarin platzt der Kragen
Während der Bürgerversammlung in der vergangenen Woche war der Nachbarin Ursula Klär der Kragen geplatzt. Ihre Vorwürfe richteten sich gegen Bürgermeister Karl Lappe und das Landratsamt. Der Bürgermeister und die Kreisbehörde hätten zu lange zugeschaut und mit ihrem Vorgehen nichts erreicht. „Warum müssen wir das alles mit ansehen und warum wird seitens der Gemeinde nichts unternommen“, empörte sich Ursula Klär. Ihr Garten grenzt an den Garten von Silvia Fritsch.
Peter Birner, der gegenüber wohnt, kann tagsüber die Mäuse zählen, wenn er aus dem Küchenfenster schaut. Er schüttelt den Kopf. „Das ist nicht gerade appetitlich“, sagt er. Er war seiner Nachbarin früher einmal behilflich, als sie sich ausgeschlossen hatte. „Das Haus betrete ich nicht mehr“, sagt er.
Ein Politikum im Dorf
Hunde und Mäuse entwickeln sich inzwischen zu einem Politikum im Dorf. Während der Bürgerversammlung hatte sich auch Georg Birner, Lappes Amtsvorgänger, zu Wort gemeldet. Der Altbürgermeister gab Ratschläge. Lappe hätte sich kümmern müssen und dürfe jetzt nicht sagen, die Gemeinde sei gar nicht zuständig.
Das wiederum wollte Amtsinhaber Lappe nicht auf sich sitzen lassen. Seine Stellungnahme erreichte die Redaktion gestern: „Jede Eingabe der Bürger wurde von uns bearbeitet, weitgehend von mir selbst. Meistens handelte es sich um einen ausgebüchsten Hund beziehungsweise um ein Loch im Zaun“, so der Bürgermeister. Darüber habe er auch die Halterin informiert. Im Übrigen sei die Wohnung ein verfassungsrechtlich geschützter Raum. Da könne man so leicht nicht rein.
Probleme hatte schon der Altbürgermeister
Lappe legt nach. Nach seinen Angaben hat sich die Anzahl der Hunde auf 15 reduziert. Als er die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Birner am 1. Mai 2014 übernommen hatte, waren auf dem Anwesen 17 Hunde gemeldet. Lappe: „Ich bin schon verwundert, dass bis dorthin 17 Hunde anscheinend kein Problem darstellten.“ Zudem merkt er an, dass in den Jahren 2011 und 2012 auch schon zwölf Hunde vorhanden waren. Die Gemeinde wolle vermitteln und strebe eine gütliche Lösung an.
Veterinäre vor Ort
Mit den gegen die Kreisbehörden erhobenen Vorwürfe befassten sich gestern auch mehrere Fachbereiche im Landratsamt. Behördenvertreter hatten sich die Hunde und das Anwesen angeschaut in der Vergangenheit angeschaut. Aus Sicht des Veterinäramtes würden die verhängten Auflagen eingehalten. Sollte es Verstöße gegen den Tierschutz und den Seuchenschutz geben, werde eingeschritten. Nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes konnten keine gesundheitsgefährdenden Umstände festgestellt werden.
Wohnung und Haus geschützte Bereiche
Allein der Anblick von Mäusen am Fenster rechtfertige es nicht, das Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz aufzuheben. In mehreren Telefonaten hätten Ärzte des Gesundheitsamtes versucht, einzelnen Nachbarn zu erläutern, dass für das Betreten der Wohnräume eine Rechtsgrundlage erforderlich ist.
Die Gemeindeverwaltung von Mistelgau teilte unterdessen mit, die Hundesteuer sei für alle Tiere beglichen worden.