Eine Leserin schreibt: "Ich habe bei meinen Lebensversicherungen meinen Ehemann als Bezugsberechtigten eingetragen. Muss er im Fall eines Erbes diese Versicherungen mit angeben?"
Frage des Tages Die Sache mit der Versicherung im Erbfall
Redaktion 14.06.2012 - 00:00 Uhr