Für die Wartung ist der Mieter zuständig, wenn der Vermieter diese Aufgabe nicht freiwillig übernimmt oder der Mieter mit dem Vermieter vereinbart, dass der Vermieter die Wartung übernimmt, sagt dazu Karola Böhm vom Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband. Es gebe jedoch kein Gesetz und keine Vorschrift, die die Wartung der Rauchwarnmelder regelt, nur eine DIN-Vorschrift, die nicht rechtsverbindlich sei. Gleichwohl müsse die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Dies geschehe nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von zwölf Monaten. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren.