Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbund (DMB) keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung und Modernisierung, so der DMB. Bedeutet: Er kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten von so einer Baumaßnahme lassen sich auf die Jahresmiete aufschlagen.