So mailte gestern ein Leser folgenden Text an die Redaktion der Frankenpost: "Ich habe bei der Firma meine Audi-Sommerräder gegen Einlagerungsbestätigung eingelagert. Ist es ratsam, diese abzuholen und somit in meinen Besitz zu bringen und abzuwarten, wie die Sache verläuft?", möchte der Mann wissen. "Oder können die Räder bedenkenlos dort verbleiben?"