Nein, sagen Experten. Wer durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, hat als direkter Angehöriger weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil. Darauf macht etwa die Bremer Notarkammer in einer Veröffentlichung aufmerksam. Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.