Form von Lego-Figuren bleibt EU-weit als Marke geschützt

Die Form der Lego-Figuren bleibt EU-weit als Marke geschützt. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am Dienstag Anfechtungsklagen des britischen Wettbewerbers Best-Lock ab.

 
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Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, die Figuren seien mehr von ihrer menschelnden Wirkung als von technischen Funktionen geprägt.

Der dänische Hersteller Lego hatte seine beliebten Spielzeugfiguren 2000 als EU-Marke eintragen lassen. Der britische Wettbewerber Best-Lock verlangte die Löschung. Das Unternehmen stellt ähnliche Figuren und weiteres Spielzeug her, dessen Teile sich durch runde Noppen verbinden lassen.

Mit seiner Klage argumentierte Best-Lock, die Form der Lego-Figuren ergebe sich schlicht aus deren technischer Funktion. EU-Recht schließe Markenschutz in solchen Fällen aus. Die Form der Hände, die Löcher an Füßen und Beinen sowie die Noppe oben am Kopf dienten dazu, Verbindungen mit Bausteinen und anderen Lego-Elementen zu ermöglichen.

Das EuG entgegnete nun, dies seien nur einzelne Elemente des Gesamtdesigns der Lego-Figuren. Deren Gesamtwirkung aber sei nicht technischer Natur. Sie bestehe "lediglich darin, menschliche Züge zu verleihen", befanden die Luxemburger Richter. "Dass die in Rede stehende Figur eine Person darstellt und von einem Kind in einem entsprechenden spielerischen Rahmen verwendet werden kann, lässt sich nicht als 'technische Wirkung' einstufen."

2010 hatte demgegenüber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Markenschutz für den Baustein von Lego abgelehnt, weil sich die Form weitgehend aus der technischen Funktion ergebe. Auch im Streit um die Lego-Figuren kann Best-Lock noch den EuGH anrufen.

afp

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