Doch so einfach ist das nicht. Noch nicht. Denn bevor ein Fischotter überhaupt zum Abschuss frei gegeben werden kann, müssen das Jagdrecht und das Tierschutzgesetz geändert werden. Der Fischotter gehört zu den geschützten Arten und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Er darf nur geschossen werden, wenn er krank ist. Wer einen Otter versehentlich oder willentlich schießt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.