Gemeinde, Baufirma und Betreiber sehen die Verantwortung für die verbotene Sonntagsarbeit bei dem beauftragten Subunternehmen. Das sitzt in Niedersachsen – und hatte die Sonntagsarbeit zwar ordnungsgemäß bei der heimischen Gewerbeaufsicht angemeldet. Anders als berichtet, reicht das aber nicht aus: In Bayern verbietet das Feiertagsgesetz Sonntagsarbeit grundsätzlich – immer dann, wenn sie öffentlich bemerkbar ist. „Ausnahmen gibt es nur in sehr dringenden Fällen. Wenn ein Einsturz droht oder ähnliches“, sagt Wilfried Schober vom bayerischen Gemeindetag in München. Auf die Biogasanlage trifft dies nicht zu.