Fichtelberger Unternehmer wollte VR-Bankgebäude kaufen, Kommune macht ihr Vorkaufsrecht geltend Gemeinde hebelt Fensterbauer aus

Von Harald Judas

Die Gemeinde erwirbt das leerstehende Gebäude der VR-Bank unweit des Rathauses, um es für öffentliche Zwecke zu nutzen und die innerörtliche Entwicklung zu stärken. Eigentlich eine vernünftige Entscheidung, sollte man denken. Doch der Fichtelberger Fensterbauer Jürgen Michl dürfte das ganz anders sehen.

 
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 Foto: red

Denn der Erwerb kam in dem Fall nur zustande, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht wahrnahm und in einen Kaufvertrag eintrat, den Michl mit dem Verkäufer VR-Bank schon im Februar geschlossen hatte. Der Fichtelberger Fensterbauer wollte dort eine Fensterausstellung einrichten. Sogar Umbaumaßnahmen nach seinen Wünschen waren zwischenzeitlich schon über die Bühne gegangen. Und auch ein Mietvertrag über das weitere Aufstellen von Bankautomat und Kontoauszugsdrucker war bereits unterzeichnet, als ihm der Gemeinderat gewissermaßen einen Strich durch die Rechnung machte.

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Unternehmer ist verärgert

Was Michl dabei besonders ärgert, ist die Tatsache, dass ursprünglich von Bürgermeister Andreas Voit selbst der Hinweis auf die Immobilie kam. Versehen mit dem Hinweis, dass die Gemeinde kein Geld für einen Erwerb habe. Zuvor war nichtöffentlich im Gemeinderat der mögliche Kauf Thema. Der Gemeinderat entschied sich gegen einen Kauf. Also griff Michl zu. „Kurz darauf hatten sie Gemeinderatssitzung“, erinnert sich Michl, der dann noch abends durch den Bürgermeister informiert wurde. „Wir haben das Vorkaufsrecht geltend gemacht“, bestätigt auf Nachfrage Bürgermeister Andreas Voit. 32.000 Euro plus Nebenkosten habe die Gemeinde nun zu zahlen.


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