Denn der Erwerb kam in dem Fall nur zustande, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht wahrnahm und in einen Kaufvertrag eintrat, den Michl mit dem Verkäufer VR-Bank schon im Februar geschlossen hatte. Der Fichtelberger Fensterbauer wollte dort eine Fensterausstellung einrichten. Sogar Umbaumaßnahmen nach seinen Wünschen waren zwischenzeitlich schon über die Bühne gegangen. Und auch ein Mietvertrag über das weitere Aufstellen von Bankautomat und Kontoauszugsdrucker war bereits unterzeichnet, als ihm der Gemeinderat gewissermaßen einen Strich durch die Rechnung machte.