Fall Freienfels Urteil: Acht Jahre für Totschlag

Manfred Scherer
Uwe G, mit seinem Verteidiger Christian Barthelmes. Foto: Manfred Scherer

Eine achtjährige Freiheitsstrafe hat das Bayreuther Schwurgericht gegen den 51-jährigen Uwe G. verhängt. Die Richter haben keinen Zweifel: Der betrunkene G. trat am 11. Dezember 2020 in Freienfels aus „maßloser“ Verärgerung heraus derart brutal auf seine ebenfalls betrunkene Ehefrau ein, dass sie tödliche Verletzungen erlitt. Das werteten die Richter als ein Verbrechen des Totschlags.

 
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