Es gehe bei der Klage um ganz verschiedene Lastwagen und Kunden aus ganz Europa, um Ansprüche im besonders komplizierten Kartellrecht, auch um ausländisches Recht. Den Lkw-Käufern und Leasingnehmern solle bei schwieriger Rechtslage nicht das Risiko dieser Einschätzung aufgebürdet werden. Entgegen der Ansicht der Lkw-Hersteller sei die Klage nicht mangels Anspruchsberechtigung der Inkasso- und Rechtsdienstleistungsfirma abzuweisen.
Der Senat wies auch den Einwand zurück, die Klage sei wegen ihres außergewöhnlichen Umfangs rechtsmissbräuchlich. Die Klägerin sei auch nicht verpflichtet, ihren Vertrag mit einem Prozessfinanzierer vorzulegen. Das hatten die Lkw-Hersteller verlangt mit der Begründung, die Bündelung Tausender Forderungen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Prozessfinanzierer mache es Financialright Claims schwer möglich, Vergleiche abzuschließen.
Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Daimler Truck teilte mit, der Konzern prüfe, ob er Rechtsmittel einlege. "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen." Daimler betonte, das Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit formalen Vorfragen der Klage und treffe keine Aussage über einen möglichen Schaden. "Wir werden uns auch weiterhin entschieden gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen."
Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller durch Absprachen über Preise für mittelschwere und schwere Lkw und über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Abgastechnik gegen das Kartellverbot verstoßen haben. Ob Lkw-Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, hatte die EU-Kommission offengelassen. Die Lkw-Hersteller bestreiten es.