Fahrradfahrer flüchtet zu Fuß Alkoholisierter Autofahrer erfasst Radfahrer

Am Montagmittag kam es im Bayreuther Stadtgebiet zu einem Verkehrsunfall zwischen einem bislang unbekannten Radfahrer und einem alkoholisierten Autofahrer. Der Fahrradfahrer flüchtete daraufhin, weshalb die Polizei nun die Bevölkerung um Hinweise bittet. 

 
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Symbolfoto Quelle: Unbekannt

Er konnte wahrscheinlich gar nichts dafür, dennoch muss ein 58-Jähriger aus Bayreuth nun um seinen Führerschein bangen. Unterwegs war der Mann Montagmittag, gegen 12:45 Uhr, mit seinem Pkw auf der Justus-Liebig-Straße, als plötzlich ein Radfahrer die Straße querte, ohne dabei auf den fließenden Verkehr zu achten. Der Autofahrer konnte mit seinen Fiat nicht mehr rechtzeitig abbremsen und erfasste den Radfahrer, der dadurch von seinem Fahrrad geschleudert wurde, wie es im Polizeibericht heißt. 

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Der Bayreuther staunte nicht schlecht, als der Radfahrer sich aufrappelte und zu Fuß die Flucht ergriff. Eine hinzugerufene Polizeistreife stellte während der Unfallaufnahme beim Fiat-Fahrer einen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwas mehr als 0,5 Promille, weshalb sich der 58-Jährige einer Blutentnahme unterziehen musste. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts eines Verkehrsdelikts ermittelt. Ebenso gegen den flüchtigen Radfahrer, da er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

Die Polizei bittet um Hinweise von Zeugen, die den Unfall beobachten oder in ihrem Umfeld eine Person feststellen konnten, die seit gestern mindestens eine Verletzung am Arm sowie Wunden im Bereich des Gesichts hat und zudem humpeln dürfte. Beschrieben wird der Flüchtige folgendermaßen: männlich, ca. 175 cm groß und zum Zeitpunkt des Unfalls trug er vermutlich graue Kleidung.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt, Tel. 0921-5062130.

Übrigens
Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können Führer von Kraftfahrzeugen den Straftatbestand eines Verkehrsdelikts erfüllen. Mit einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis müssen Verkehrsteilnehmer rechnen, wenn sie alkoholbedingt Fahrfehler begehen, wie zum Beispiel das Überfahren eines Stopp-Schildes. Aber auch wenn sie Ausfallerscheinungen, wie beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien zeigen. Deshalb rät die Polizei, gerade jetzt zur Zeit der Weihnachtsmärkte und Glühweinstände: Finger weg vom Fahrzeugschlüssel wenn Sie Alkohol getrunken haben.